»NAZA« widerlegt: Kein Angriff jemals auf Grundlage eines Algorithmus beschlossen

Film-Festival im spanischen San Sebastián: Demonstration zur Unterstützung der »NAZA«-Filmemacher
Film-Festival im spanischen San Sebastián: Demonstration zur Unterstützung der »NAZA«-Filmemacher (© Imago Images / Europa Press)

Eine israelische Militärquelle widersprach den in »NAZA« gemachten Behauptungen, indem sie den mehrstufigen Prozess beschrieb, den die IDF zur Genehmigung von Luftangriffen in Gaza anwenden.

Yaakov Lappin

Eine israelische Militärquelle wies vergangene mehrere zentrale Behauptungen des nach dem hebräischen Akronym für Kollateralschäden benannten Dokumentarfilms »NAZA« zurück. Die Quelle ging ausführlich auf im Film erhobene Vorwürfe ein, die sie als falsch bezeichnete. Dazu gehören etwa die Anschuldigung, die IDF habe einen Luftangriff genehmigt, bei dem voraussichtlich 500 Zivilisten getötet werden würden; die Behauptung, dass eine Geheimdienstdatenbank namens »Lavender« als autorisierte Todesliste fungiere und Künstliche Intelligenz autonom Ziele generiere, sowie der persönliche Vorwurf eines der Interviewpartner, er sei Zeuge eines Völkermords gewesen.

Mangelndes Verständnis

Viele der Vorwürfe, so die Quelle, scheinen auf einem Missverständnis des Zielauswahlprozesses zu beruhen. Zur Erläuterung schilderte sie die mehrstufige Genehmigungskette innerhalb der IDF, die ein Angriff durchlaufen muss, bevor er durchgeführt werden darf. Dabei beschrieb die Quelle fünf Stufen, beginnend mit dem Nachrichtendienst, der aus Analysten besteht, die Informationen aus einer Vielzahl von Quellen – darunter Signalaufklärung und menschliche Quellen – zusammenstellen und analysieren. Ein Geheimdienstoffizier, der kein Analytiker ist, überprüft anschließend die Daten und entscheidet, ob sie für den Zielauswahlprozess vorgesehen werden.

»Es gibt einen Geheimdienstapparat, dann einen operativen Planungsapparat, also eine Planungsstelle, dann eine rechtliche Prüfung, dann die vorläufige Genehmigung durch den Kommandeur, dann die Möglichkeit von Echtzeitinformationen und einer zusätzlichen Bewertung“, sagte die Quelle über die fünf Stufen, die jeder Angriff durchlaufen muss.

Sie erklärte, dass an der Planungsphase nicht dieselben Personen beteiligt seien, die die anfängliche nachrichtendienstliche Arbeit durchgeführt hätten. Die Analytiker »sind nicht Teil dieses Prozesses«, an den als nächste Stufe die rechtliche Abwägung anschließe. Dabei prüfen die Rechtsberater sowohl die nachrichtendienstlichen Erkenntnisse als auch den Einsatzplan, bevor der Plan einem Einsatzkommandanten vorgelegt wird, der entscheidet, ob er den Angriff genehmigt, ablehnt oder zur Überarbeitung zurücksendet.

Selbst nach einer Genehmigung, so die Quelle, können »Echtzeitumstände«, also Veränderungen der Verhältnisse vor Ort, einen Kommandeur dazu veranlassen – und tun dies oft auch –, einen vorgeschlagenen Angriff neu zu bewerten. Solche Informationen, sagte er, seien »zu Beginn der Befehlskette niemandem bekannt und werden dort auch nicht offengelegt«.

Die Quelle erklärte, dass die anonymen Interviewpartner des Films nur diese vorläufige Phase der Geheimdienstauswertung schildern. »Die Erzählung des Films beruht auf gravierenden sachlichen Fehlern, die offenbar auf Missverständnissen oder Falschdarstellungen des Zielauswahlprozesses der IDF beruhen.« Solche Aussagen »liefern keine Aufschlüsse über die endgültigen Einschätzungen, auf die sich die Kommandanten stützten, über die von den Befehlshabern auferlegten Bedingungen und die bei der Durchführung getroffenen Vorsichtsmaßnahmen oder über die tatsächlichen Auswirkungen des Angriffs.«

Die Quelle warf den Filmemachern zudem vor, vor der Veröffentlichung des Films keine Rückmeldung von den IDF eingeholt zu haben. Yuval Abraham und Rachel Szor »legten ihre Behauptungen vor der Veröffentlichung nicht zur Prüfung und Stellungnahme vor, und sie stellten trotz ausdrücklicher Aufforderung durch die IDF keine Kopie des Films zur Verfügung.«

Niemals geplant

Auf die Behauptung angesprochen, die israelischen Streitkräfte hätten einen Angriff genehmigt, bei dem voraussichtlich 500 Zivilisten getötet werden würden, reagierte die Quelle eindeutig. »Die IDF haben niemals einen Angriff im Gazastreifen geplant, genehmigt oder durchgeführt, bei dem erwartet wurde, dass 500 Zivilisten oder auch nur eine annähernde Menge infolge des Angriffs getötet würden.« Zum Beleg fügte sie hinzu, während des Krieges sei keine einzige glaubwürdige Behauptung vorgebracht worden, dass ein einzelner Angriff eine Opferzahl verursacht habe, die auch nur in der Nähe dieser Zahl liege.

In Bezug auf die als »Lavender« bekannte Datenbank für Künstliche Intelligenz (KI) wies die Quelle die Behauptung zurück, dass diese als Zielliste fungiere. Sie erklärte, der Zweck der Datenbank bestehe darin, »Nachrichtendienstquellen miteinander abzugleichen, um aktuelle Lagebilder über die Mitglieder einer organisierten bewaffneten Gruppe zu erstellen Die Aufnahme einer Person in ›Lavender‹ bedeutet nicht, dass diese Person als Ziel identifiziert wird, geschweige denn, dass damit ein Angriff gegen sie genehmigt worden sei.«

Ebenso bestritt die Quelle, dass KI-Tools Ziele autonom auswählen. »In den IDF entscheidet Künstliche Intelligenz weder darüber, ob ein Objekt oder eine Person als Ziel ausgewiesen wird, noch darüber, ob ein Ziel angegriffen wird.« Solche Systeme würden »nicht die alleinige Grundlage für die Identifizierung eines Ziels bilden, geschweige denn selbstständig Ziele auswählen oder generieren.«

Mehr als völkerrechtlich notwendig

Die Quelle beschrieb, auf welche Weise das Militär über die strengen Anforderungen des Völkerrechts hinausgeht, um zivile Opfer zu vermeiden. Während das Völkerrecht eine Vorwarnung nur »soweit möglich« vorschreiben, haben die IDF eine umfassendere Praxis eingeführt, die sich mehr einer politischen Entscheidung als einer rechtlichen Verpflichtung verdanke. »Die IDF haben aus politischen Gründen, nicht aus rechtlichen, beschlossen, in dieser Frage zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.«

So geben sie »umfassende Warnungen für die Gebiete aus, in denen sie im Begriff waren, Operationen durchzuführen, damit die gesamte Bevölkerung in diesem Gebiet evakuiert werden kann, falls sie dies wünscht.« Diese Praxis werde trotz der operativen Kosten eingehalten, die aus ihr resultieren. »Wann immer eine solche Warnung ausgegeben wird, verliert man den Überraschungseffekt vollständig. Der Gegner weiß dann, wann man kommt, woher man kommt und wie der Ablauf dieser Aktion aussieht.«

Zu den weiteren von der Quelle genannten Maßnahmen zählt eine eigens eingerichtete Stelle zur Minderung ziviler Schäden, die die Anwesenheit von Zivilisten im gesamten Gazastreifen überwacht und entsprechende Warnungen herausgibt. Zudem werden unabhängige Rechtsberater in den Planungsprozess eingebunden. In diesem Zusammenhang ebenfalls zu nennen ist die COGAT-Einheit des Militärs, die humanitäre Aktivitäten koordinierte und seit Oktober 2023 die Einfuhr von mehr als 3,9 Millionen Tonnen Lebensmitteln in den Gazastreifen ermöglichte. »Während des gesamten Krieges wurden zahlreiche geplante Angriffe aufgrund der Gefahr für Zivilisten abgesagt oder nicht genehmigt.«

Zu der Behauptung, dass die Schätzungen zu Kollateralschäden nicht zwischen Erwachsenen und Minderjährigen unterscheiden, erklärte die Quelle: »Ein Zivilist ist ein Zivilist, unabhängig vom Alter. Keinem zivilen Leben wird ein geringerer Wert beigemessen als einem anderen.« Die Anwesenheit von Zivilisten, »und insbesondere von Kindern, veranlasste die Kommandeure während des gesamten Krieges dazu, Angriffe abzusagen, zu verschieben oder neu zu planen.«

Als einen weiteren Kontext, den der Film außer Acht lässt, führte die Quelle die Verschanzung von Hamas-Terroristen und -Waffen in zivilen Gebieten an. »Die Terrororganisation Hamas hat ihre militärischen Kämpfer, Waffen und Infrastruktur in weitreichender und systematischer Weise in und unter zivilen Gebieten eingebettet und dabei Krankenhäuser, Schulen und Moscheen für militärische Zwecke missbraucht.« Die Kämpfe fanden in dicht besiedelten städtischen Gebieten statt, weil »die Hamas diese Entscheidung getroffen hat und nicht Israel«.

Zu den Behauptungen, dass Lutschschläge auf Gebäude durch Algorithmen gesteuert gewesen seien, erklärte die Quelle, jeder solche Angriff sei einzeln geprüft worden. »Jedes in solchen Fällen getroffene Gebäude wurde einzeln bewertet und als militärisches Ziel sowie als legitimes Ziel identifiziert. Kein Angriff wurde jemals auf der Grundlage eines Algorithmus beschlossen.«

Empörender Vorwurf

Auf den anonymen Interviewpartner in »NAZA« angesprochen, der die Frage, ob er Zeuge eines Völkermords geworden sei, mit »Ja« beantwortet hatte, wies die Quelle den Vorwurf zurück. »Der Vorwurf des Völkermords ist empörend und unbegründet, und der Staat Israel hat ihn kategorisch zurückgewiesen.« Was die Opferzahlen angeht, so habe die Hamas verschleiert, wie viele der Getöteten Kämpfer waren, indem sie – anders als in früheren Konflikten – keine Nachrufe mehr veröffentlichte. Die tatsächliche Zahl der getöteten Terroristen werde »weitaus höher« sein als die 15.000 bereits offiziell identifizierten Hamas-Kämpfer.

Der IDF-Stabschef, Eyal Zamir, ging am Montag in einer separaten Erklärung ebenfalls auf den Film ein. Zuvor hatte er sich mit dem stellvertretenden Stabschef, Tamir Yadai, dem Leiter der Einsatzabteilung, Itzik Cohen, dem Generalstaatsanwalt der Streitkräfte, Itai Ofir, dem Kommandeur der israelischen Luftwaffe, Omer Tishler, dem Kommandeur der Einheit 8200 und dem IDF-Sprecher, Effie Defrin, beraten.

Zamir erklärte, der Film stelle einen gezielten Versuch dar, die Legitimität der IDF und des Staates Israel zu untergraben. »Nach dem, was bisher veröffentlicht wurde, handelt es sich hierbei weder um einen Film, der Kritik an der IDF übt, noch um den Versuch, die Wahrheit ans Licht zu bringen. Er basiert auf Blutverleumdungen, absichtlichen Verzerrungen der Realität und schwerwiegenden, falschen Anschuldigungen gegen Soldaten und Kommandeure der IDF.«

Israel werde »nicht zulassen, dass IDF-Soldaten durch Lügen und Blutverleumdungen zur Zielscheibe gemacht werden. Einem solchen Versuch muss entschlossen entgegengewirkt werden, unter Einsatz aller uns zur Verfügung stehenden Mittel der rechtlichen, taktischen und öffentlichen Diplomatie.« Zamir ordnete die Bildung eines behördenübergreifenden Teams an, um eine Reaktion zu formulieren, und wies den Generalstaatsanwalt der Streitkräfte an, mögliche rechtliche Schritte gegen die Filmemacher zu prüfen.

Yaakov Lappin ist Korrespondent und Analyst für militärische Angelegenheiten in Israel, hausinterner Analyst am MirYam-Institut, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Alma-Forschungs- und Bildungszentrum und am Begin-Sadat-Zentrum für strategische Studien an der Bar-Ilan-Universität sowie Autor von »Virtual Caliphate – Exposing the Islamist State on the Internet«. (Der Text erschien auf Englisch zuerst beim Jewish News Syndicate. Übersetzung von Alexander Gruber.)

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