Der Nobelpreis für Navi Pillay ist eine Schande

Vertreter des Nobelpreis-Komitess mit der Preisträgerin Navi Pillay. (© imago images/NTB)
Vertreter des Nobelpreis-Komitess mit der Preisträgerin Navi Pillay. (© imago images/NTB)

Statt Unparteilichkeit und juristischer Sorgfalt: antiisraelische Voreingenommenheit. Warum Navi Pillays Nobelpreis ein Skandal ist.

Lawrence Nowosenetz

Das Nobelpreiskomitee hat der in Südafrika geborenen Navanethem »Navi« Pillay den Friedenspreis 2026 verliehen und dabei ihre »Bemühungen zur Förderung des Friedens und des Völkerrechts« gewürdigt. Das Komitee hob Pillays »juristische Strenge, persönliche Integrität und beachtlichen Mut« hervor. Von allen Seiten hagelte es weitere Lobeshymnen, die sich ähnlicher leerer Slogans und Klischees bedienten.

Möglicherweise hat das Komitee nicht gründlich genug recherchiert, um Pillays erhebliche Mängel in Bezug auf juristische Strenge sowie ihr voreingenommenes und unprofessionelles Verhalten aufzudecken. Ihre Bilanz vor und während ihres Engagements bei den Vereinten Nationen und am Internationalen Strafgerichtshof ist zutiefst beunruhigend und offenbart antiisraelischen Hass sowie höchst umstrittene und unüberlegte Äußerungen. Pillay hat sich zudem mit extremistischen Organisationen und Personen verbunden, von denen einige von den Vereinigten Staaten mit Sanktionen belegt wurden.

Pillay steht in enger Verbindung zum ANC, der dominierenden politischen Partei Südafrikas, und persönlich zu Naledi Pandor, der ehemaligen Außenministerin, unter deren Leitung Südafrika vor dem Internationalen Gerichtshof seine »Völkermord«-Klage gegen Israel einreichte.

Durban, dänische Karikaturen, palästinensische Terroristen

Als Generalsekretärin der UN-Durban-Überprüfungskonferenz im Jahr 2009 sprach Pillay die berüchtigte UN-Durban-Konferenz von 2001 frei, die in einer beschämenden und gehässigen Zurschaustellung von Antisemitismus endete. Sie verhöhnte die jüdischen Gruppen, die vor Antisemitismus warnten, und bezeichnete sie als »Lobbygruppen«.

Immer wieder hat Pillay Antisemitismus ignoriert. So hat sie etwa ihren UN-Kollegen Miloon Kothari für eine Äußerung über die jüdische Kontrolle der sozialen Medien nicht gerügt, obwohl er sich später dafür entschuldigte.

Am 31. Mai 2010 erklärte Pillay in ihrer Funktion als UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, dass »die israelische Regierung das Völkerrecht mit ständiger Verachtung behandelt«. Zu keinem Zeitpunkt während ihrer Amtszeit als Menschenrechtskommissarin hat Pillay solche Formulierungen gegenüber einem anderen Land verwendet – nicht einmal solchen, die das Völkerrecht massiv verletzen, wie China, Russland, Iran, Syrien oder Nordkorea.

Im Jahr 2011 kritisierte Pillay offiziell die Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed in Dänemark. Der ehemalige dänische Außenminister Stig Møller erklärte, Pillay sei nicht qualifiziert, den Friedensnobelpreis zu erhalten, denn: »Als Dänemark wegen der Mohammed-Karikaturen von Muslimen angegriffen wurde, weigerte sich Pillay zu helfen. Ihre Antwort lautete, wir sollten Zensur einführen.«

Im Jahr 2013 organisierte Pillay gemeinsam mit dem Palästinensischen Zentrum für Menschenrechte (PCHR) ein Seminar, an dem sie in Khan Yunis teilnahm. Sie stand insbesondere mit einem gewissen Javer Wishah, einem Funktionär des PCHR, in Kontakt. In den 1980er Jahren war Wishah Leiter des militärischen Flügels der Terrororganisation »Volksfront für die Befreiung Palästinas« (PFLP) im Gazastreifen und hatte in Israel wegen terroristischer Aktivitäten eine 15-jährige Haftstrafe verbüßt. Die PFLP wurde 1997 von den Vereinigten Staaten als ausländische terroristische Organisation eingestuft. Im Jahr 2025 wurde das PCHR von den Vereinigten Staaten mit Sanktionen belegt.

Kampagne in der Sprache des Völkerrechts

Pillay hat Israel immer wieder wegen angeblicher Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverletzungen und Rassismus angeprangert und war eine konsequente Unterstützerin der palästinensischen Kampagne, die Sprache und Mechanismen des Völkerrechts zu nutzen, um Israel als kriminellen Staat zu delegitimieren. Ihr Mangel an Objektivität ist für jeden vernünftigen Menschen offensichtlich.

Dennoch wurde Pillay zur Vorsitzenden der Internationalen Unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für die besetzten palästinensischen Gebiete, einschließlich Jerusalem, ernannt. Der Abschlussbericht vor ihrem Rücktritt wurde im September 2025 veröffentlicht. Bei einer Pressekonferenz erklärte Pillay: »Der anhaltende Völkermord im Gazastreifen ist ein moralisches Verbrechen und ein rechtlicher Notstand.«

Der Bericht kam zu dem selbstbewussten Schluss: »Die Kommission stellt daher fest, dass die israelischen Behörden die Absicht hatten, durch ihre Militäroperationen im Gazastreifen seit dem 7. Oktober 2023 so viele Palästinenser wie möglich zu töten, und dass sie wussten, dass die eingesetzten Mittel und Methoden der Kriegsführung den Massentod von Palästinensern, darunter auch Kinder, zur Folge haben würden.«

Es wurde kein Versuch unternommen, die von den israelischen Streitkräften ergriffenen Vorsichtsmaßnahmen wie Vorwarnungen, Flugblätter und sogar Evakuierungen zu bewerten. Auch die Bereitstellung von Tonnen an Nahrungsmittelhilfe und die Durchführung von Polio-Impfungen im Gazastreifen wurden nicht als Gegenargumente gegen eine völkermörderische Absicht gewertet. Der Bericht ignorierte völlig den Grundsatz, dass zivile Einrichtungen wie Wohnhäuser, Schulen, Krankenhäuser und Moscheen gemäß dem Kriegsrecht ihren Schutzstatus verlieren, wenn sie für militärische Angriffe genutzt werden, wie es die Hamas getan hat.

In einem Times-of-Israel-Blog vom 25. September 2025 beschrieb ich den Gaza-Bericht von 2025 wie folgt: »Er ist voll von schlecht begründeten rechtlichen Schlussfolgerungen hinsichtlich einer Völkermordabsicht (dolus specialis) und einer verzerrten, selektiven, antiisraelischen Darstellung der Fakten des Konflikts, ohne jeglichen Versuch, objektiv zu sein.«

Kürzlich befürwortete mein Kollege, der pensionierte Kommissar Chris Sidoti, nachdrücklich die Wahl von Pillay als würdige Nobelpreisträgerin und lobte ihren juristischen Scharfsinn, obwohl er in einer Fernsehdebatte in Melbourne am 9. Oktober einräumte, dass sich ihre Untersuchung auf einen niedrigen rechtlichen Beweisstandard stützte.

Befangenheit

Das ist nicht überraschend, da eine Untersuchungskommission kein Gericht ist. Allerdings sollten Feststellungen, die auf Hörensagen und Spekulationen beruhen, weniger Gewicht beigemessen werden – insbesondere bei einer schwerwiegenden Schlussfolgerung wie Völkermord, bei der dolus specialis (»besonderer Vorsatz«) eine hohe Beweisanforderung darstellt. Das ist leichtsinnig, nicht stringent.

Sidoti argumentierte, die Untersuchung stütze sich auf das, was ein umsichtiger und durchschnittlich vernünftiger Beobachter schließen würde. Pillay ist weit davon entfernt, eine solche Beobachterin zu sein. So behauptete sie beispielsweise, sie könne keine nachprüfbaren Beweise für sexuelle Gewalt gegen israelische Frauen am 7. Oktober 2023 finden. Dies trotz der Fülle an Beweisen von Opfern, Augenzeugen, von den Tätern selbst aufgenommenen GoPro-Videoaufnahmen und forensisch-medizinischen Untersuchungen.

UN Watch, die Stimme des Gewissens, die die Vereinten Nationen überwacht, reichte 2022 einen Ablehnungsantrag gegen Pillays Ernennung in die UN-Untersuchungskommission ein, gestützt auf ihre dokumentierte Geschichte antiisraelischer Voreingenommenheit. Das war richtig so.

Unparteilichkeit ist ein Grundprinzip der Rechtsprechung und der Tatsachenfeststellung. Sie ist in den Artikeln 3 und 25 der UN-Erklärung zu »Fact Finding« als Voraussetzung festgelegt. Die Rechtsmaxime nemo iudex in sua causa bedeutet, dass niemand Richter in seiner eigenen Sache sein sollte. Sie ist ein Eckpfeiler der Verfahrensfairness. Pillay hat die Verurteilung Israels zu ihrer persönlichen Sache gemacht.

Der Antrag auf Ablehnung wurde ignoriert. Ein Richter mit Strenge und Gewissen hätte sich für befangen befunden, und das schon bei einer begründeten Befürchtung von Befangenheit, wie beispielsweise das südafrikanische Recht es verlangt. Pillay hätte diesen Grundsatz beachten müssen.

Verwässerung von Völkermord

Im Jahr 2019 wurde sie Ad-hoc-Richterin am Internationalen Gerichtshof im Völkermordverfahren Gambia gegen Myanmar. Derzeit ist die Entscheidung in diesem Fall noch ausgesetzt. Es handelt sich jedoch um einen Vorläufer des südafrikanischen Verfahrens vor dem IGH gegen Israel, und das Ergebnis dürfte die rechtliche Auslegung der Völkermordkonvention beeinflussen.

Dies ist besorgniserregend, da die vorgebrachte rechtliche Argumentation darauf abzielt, die Maßstäbe für die Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit Völkermord zu schwächen – was Pillay bereits in ihrem Bericht zum Gaza-Krieg getan hat.

Die Verleihung des Friedensnobelpreises an Pillay ist eindeutig ein Schandfleck für die Herrschaft des Völkerrechts und der Gerechtigkeit.

(Der Autor war als Anwalt in Pretoria und Johannesburg tätig. Er arbeitete als Menschenrechts- und Arbeitsrechtsanwalt sowie als Arbeitsschlichter und Mediator bei der Kommission für Schlichtung, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit. Als Mitglied des South African Jewish Board of Deputies und Vorsitzender der Ortsgruppe Pretoria war er zudem als stellvertretender Richter am High Court in Südafrika tätig. Der Text ist auf Englisch beim Jewish News Syndicate erschienen. Übersetzung von Florian Markl.)

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