Andrew Tucker: Der IGH steht vor einer folgenreichen Weichenstellung

Andrew Tucker im Mena-Talk: Der IGH steht vor einer folgenreichen Weichenstellung

Der Jurist Andrew Tucker warnt vor der Politisierung des IGH und erklärt, warum eine Ausweitung des Völkermordbegriffs Israel treffen könnte.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) spielt in den Auseinandersetzungen um Israel eine bedeutende Rolle. Doch wie neutral ist das höchste Gericht der Vereinten Nationen tatsächlich? Und droht das Gericht, von der bisherigen Rechtsprechung abzuweichen und die Völkermordkonvention so auszuweiten, dass auch Israel verurteilt werden könnte?

Darüber sprach Florian Markl im Mena-Watch-Talk mit Andrew Tucker, Jurist und Direktor von der 2017 gegründeten Organisation »The Hague Initiative for International Cooperation« (thinc.).

»Lawfare«

Tucker beschreibt die Arbeit von thinc. als Reaktion auf das, was seine Organisation als »Lawfare« bezeichnet. Der Begriff ist eine Zusammensetzung der englischen Ausdrücke »law« (Recht) und »warfare« (Kriegsführung). Gemeint ist damit der Einsatz beziehungsweise Missbrauch internationaler Rechtsinstitutionen zur Durchsetzung politischer oder ideologischer Ziele. Der Schwerpunkt der Arbeit von thinc. liege auf Israel und dem Nahen Osten sowie auf Fragen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte.

Ein wesentliches Problem sieht Tucker darin, dass politische Mehrheiten innerhalb der Vereinten Nationen Resolutionen verabschieden, die rechtliche Schlussfolgerungen enthalten. Dadurch könnten politische Auffassungen den Anschein verbindlicher Rechtspositionen erhalten. Als Beispiele nennt er Aussagen über die vermeintliche Illegalität israelischer Siedlungen oder der Besatzung sowie Vorwürfe von Apartheid, Kolonialismus und Völkermord. Solche Resolutionen würden häufig wie maßgebliche Aussagen über das geltende Völkerrecht behandelt, obwohl sie Tucker zufolge zunächst nichts weiter als politische Positionen seien.

Seit dem Hamas-Massaker in Israel am 7. Oktober 2023 beobachtet Tucker darüber hinaus eine zunehmende »Instrumentalisierung« des Internationalen Gerichtshofs (IGH) und des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Eine wichtige Rolle schreibt er dabei arabisch-islamischen Staaten und insbesondere der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) zu. Sie stünden hinter einer Reihe von Klagen, die beim IGH gegen Israel und andere westliche Staaten (darunter Deutschland) eingebracht wurden.

Die besondere Bedeutung des Internationalen Gerichtshofs

Der IGH sei deshalb von so erheblicher Bedeutung, weil er weithin als höchste Autorität in Fragen des Völkerrechts wahrgenommen werde. Neben verbindlichen Entscheidungen in Streitigkeiten zwischen Staaten kann er auf Anfrage von UN-Organen sogenannte Advisory Opinions, also beratende Gutachten, erstellen. Diese sind zwar nicht bindend, besitzen aber erhebliches politisches und juristisches Gewicht. Genau darin sieht Tucker ein Problem: Politische Fragen würden zunehmend an den Gerichtshof weitergereicht; damit werde versucht, politische Konflikte in Rechtsfragen zu verwandeln.

So seien seit dem 7. Oktober mehrere Verfahren angestrengt worden, um Entscheidungen über Israels Kriegsführung im Gazastreifen herbeizuführen. Selbst ein nicht bindendes Gutachten könne enorme Wirkung entfalten: Stelle der IGH etwa fest, dass Israel Völkerrecht verletze, werde dies in der Öffentlichkeit schnell als autoritative Interpretation internationalen Rechts verstanden.

Ungeeignet für komplexe Tatsachenfragen

Grundsätzlich weist Tucker darauf hin, dass internationales Recht anders funktioniere als nationales. Das internationale Recht bestehe vielfach aus Regeln und Prinzipien, deren Anwendung auf konkrete Konflikte Kenntnisse voraussetze, über die der IGH schlicht nicht verfüge:

»Wenn man das Gericht auffordert, eine konkrete Entscheidung zu einer ganz bestimmten Situation zu treffen, geraten wir in einen Bereich, in dem das Gericht tief in die Fakten eintauchen muss, um herauszufinden, was vor Ort tatsächlich vor sich geht – sei es in Myanmar, Nigeria oder Israel. Und dafür ist dieses Gericht nicht ausgelegt.«

So sei der IGH kein Strafgerichtshof und nicht darauf ausgerichtet, umfangreiche Tatsachenfeststellungen vorzunehmen. Anders als bei den Prozessen vor den internationalen Ruanda- und Jugoslawien-Tribunalen gibt es beim IGH keine Ermittlungsbehörde, befragt das Gericht keine Zeugen, führt keine Kreuzverhöre durch etc. So seien die Richter bei Verhandlungen über komplexe Konflikte hauptsächlich auf Berichte von anderen UN-Institutionen angewiesen – und übernähmen vielfach deren Behauptungen über Sachverhalte oder sogar deren rechtliche Einschätzungen, ohne sie auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen zu können.

Gerade beim israelisch-palästinensischen Konflikt hält Tucker diese Abhängigkeit für problematisch, da die zahllosen Berichte von UN-Institutionen wie dem UN-Menschenrechtsrat, der Sonderberichterstatterin Albanese oder der permanenten Commission of Inquiry alles andere als objektiv und verlässlich sind.

Viele Richter kämen zudem aus dem akademischen Bereich und seien keine Spezialisten für Strafrecht oder humanitäres Völkerrecht. Und das, obwohl genau das erforderlich wäre, um etwa die Vorgänge in Israels Krieg gegen die Hamas fachlich zutreffend bewerten zu können. Gleichzeitig brächten sie, wie alle Menschen, nationale und ideologische Perspektiven mit.

»Nehmen wir zum Beispiel die chinesische Richterin: Ich halte es nicht für unfair zu sagen, dass sie weitgehend die politischen Interessen Chinas vertreten würde. Die meisten Menschen würden das so sehen.«

Die Folgen dieser Umstände sind für Tucker gravierend: »Man kann das also als Voreingenommenheit oder als Beeinflussung bezeichnen, aber es prägt die Art und Weise, wie der Gerichtshof Situationen betrachtet. Und ich glaube, es wird zunehmend spürbar, dass das Gericht politisiert wird und sich einige der Richter von den Interessen bestimmter Staatengruppen leiten lassen.«

Die Advisory Opinion von 2024

Ein Beispiel für die fragwürdigen Folgen der Unzulänglichkeiten des IGH ist dessen 2024 veröffentlichte Advisory Opinion über die »rechtlichen Konsequenzen der Politik und Vorgehensweise Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ostjerusalem«.

Tucker kritisiert bereits die Fragestellung der UN-Generalversammlung: Dem Gericht sei vorgegeben worden, dass es sich bei dem infragestehenden Territorium um »palästinensisches Gebiet« handle, das von Israel »illegal« besetzt werde. Damit seien zentrale Fragen – etwa nach dem historischen und rechtlichen Status des Westjordanlands – nicht ausreichend untersucht worden.

Nach Tuckers Darstellung gelangte die Richtermehrheit zu dem Ergebnis, dass das Gebiet den Palästinensern zustehe und Israels Präsenz rechtswidrig geworden sei. Israel müsse sich deshalb so schnell wie möglich zurückziehen. Zum ersten Mal in der Geschichte erklärte der IGH also eine Besatzungssituation als rechtswidrig, obwohl die rechtliche Grundlage dieser Schlussfolgerung mehr als fraglich sei. Tucker betont, dass sich sechs der 15 Richter von Teilen der Stellungnahme distanziert hätten.

(Drei Richter erklärten beispielsweise, dass sie sich der zentralen Aussage des Gutachtens nicht anschließen konnten, »da sie auf keiner seriösen oder soliden rechtlichen Grundlage beruht«. Ernste Bedrohungen der Sicherheit Israels seien vom Gericht ignoriert worden, was dessen Folgerungen »unvollständig und einseitig« gemacht habe. Der IGH habe Schlüsse gezogen, »für die es im internationalen Recht keine angemessene Rechtsgrundlage gibt.«)

Die Konsequenzen der fragwürdigen Advisory Opinion von 2024 reichen Tucker zufolge weit über rein juristische Debatten hinaus. Das Gutachten bilde inzwischen eine Grundlage für Forderungen nach Sanktionen und Boykotten gegen Israel beziehungsweise gegen Produkte aus den umstrittenen Gebieten.

Die Völkermordklage Südafrikas

Breiten Raum nimmt in diesem Mena-Watch-Talk das von Südafrika Ende Dezember 2023 eingeleitete Verfahren gegen Israel wegen angeblicher Verstöße gegen die Völkermordkonvention ein.

Tucker betont einen Punkt, der in der öffentlichen Diskussion seiner Ansicht nach häufig falsch dargestellt wird: Der IGH habe bislang nicht festgestellt, dass Israel in Gaza Völkermord begeht. Das Gericht habe in seinen vorläufigen Entscheidungen vielmehr festgestellt, dass Südafrika den Fall vorbringen könne und die Palästinenser eine von der Völkermordkonvention geschützte Gruppe seien. Eine Entscheidung in der Sache stehe noch aus.

Für die endgültige Beurteilung sei insbesondere die Frage der Absicht entscheidend. Das Delikt des Völkermordes setze die Intention voraus, eine geschützte Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten. Selbst eine große Zahl ziviler Todesopfer beweise diese spezifische Vernichtungsabsicht nicht automatisch.

Genau hier sieht Tucker derzeit eine entscheidende Entwicklung im internationalen Recht. Traditionell sei die Schwelle für den Nachweis eines Völkermords sehr hoch. Nun argumentierten verschiedene Staaten dafür, die Beweisanforderungen beziehungsweise das Spektrum der Indizien, aus denen sich eine Völkermordabsicht ableiten lässt, weiter zu fassen, als es in der bisherigen Rechtsprechung getan wurde.

Eine Schlüsselrolle spielt dabei das Verfahren Gambia gegen Myanmar wegen des Umgangs mit den Rohingya. Tucker verweist darauf, dass unter anderem die Niederlande, Deutschland, Dänemark, Großbritannien und Kanada die Position vertreten hätten, dass eine Völkermordabsicht stärker aus Umständen wie Vertreibungen oder der großen Zahl getöteter Menschen abgeleitet werden könne. Insgesamt bedürfe es einer »holistischen« Sichtweise, die von der bisherigen Rechtsprechung abweiche.

Sollte der IGH dieser Argumentation folgen, könnte dies Tucker zufolge unmittelbare Auswirkungen auf Südafrikas Verfahren gegen Israel haben. Dann könnte die Schwelle dafür sinken, Israel für eine Verletzung seiner Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention verantwortlich zu machen.

Deutschlands widersprüchliche Rolle

Besonders bemerkenswert findet Tucker dabei die Position Deutschlands und anderer westlicher Staaten. Einerseits habe Deutschland offiziell bislang nicht die Position vertreten, dass Israel in Gaza Völkermord begehe. Andererseits unterstütze es im Myanmar-Verfahren eine Interpretation der Völkermordkonvention, die später auch im Verfahren gegen Israel relevant werden könnte.

Tucker vermutet, dass solche Positionen wesentlich von Rechtsabteilungen der Außenministerien entwickelt würden und politische Entscheidungsträger die weiterreichenden Konsequenzen möglicherweise nicht immer vollständig überblickten. Gleichzeitig könne eine erweiterte Auslegung auch für Deutschland selbst problematisch werden: Nicaragua wirft ja in einem anderen Verfahren vor dem IGH der Bundesrepublik vor, durch ihre Unterstützung Israels Verstöße gegen die Völkermordkonvention ermöglicht zu haben.

Tucker betont allerdings ausdrücklich, er behaupte nicht, deutsche Juristen hätten mit ihrer Position im Myanmar-Verfahren bewusst den Israel-Fall beeinflussen wollen. Er halte es für möglich, dass Deutschland die Konsequenzen seiner Rechtsposition für andere Verfahren nicht vollständig erkannt habe.

Der Myanmar-Fall könnte zur Weichenstellung werden

Für die weitere Entwicklung hält Tucker deshalb das für Oktober erwartete Urteil im Myanmar-Verfahren für entscheidend. Er rechnet damit, dass eine Mehrheit der Richter Myanmar für einen Verstoß gegen die Völkermordkonvention verantwortlich machen könnte. Zugleich hält er es für möglich, dass der Gerichtshof dabei eine breitere Interpretation des Völkermordbegriffs zulässt, die zukünftige Verfahren prägen würde.

Interessanterweise hält Tucker eine solche Ausweitung im Myanmar-Fall nicht einmal zwingend für notwendig. Dort habe eine UN-Untersuchungskommission die Tatsachen wesentlich intensiver untersucht und Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Völkermordabsicht innerhalb der Führung und des Militärs festgestellt. Eine Verantwortlichkeit Myanmars könnte daher seiner Einschätzung nach möglicherweise bereits auf Grundlage der bisherigen Rechtsprechung begründet werden.

Bühne für Lawfare

Das Hauptproblem liegt für Tucker darin, dass der IGH mit Fällen überfrachtet wird, für deren Verhandlung ihm die nötigen Grundlagen und Ressourcen fehlen. Wenn dem Gericht zunehmend Fälle übertragen werden, in denen es um schwerste internationale Verbrechen geht, so liegt das aus Tuckers Sicht zum Teil darin, dass andere, eigentlich dafür zuständige Institutionen – wie der Internationale Strafgerichtshof – sich als unfähig erwiesen hätten, die in sie gesetzten Erwartungen zu erfüllen.

Doch je mehr der IGH zur Beurteilung von Völkermord und vergleichbaren Verbrechen herangezogen werde, desto größer werde nach Tuckers Einschätzung das Risiko, dass juristische Verfahren von politischen und ideologischen Auseinandersetzungen geprägt werden. Auf diesem Wege droht, dass aus einer Institution zur Klärung rechtlicher Dispute zwischen Staaten und zur Auslegung internationalen Rechts von Staaten oder Staatengruppen mit klaren politischen Agenden eine Bühne für internationales Lawfare gemacht wird.

Die englische Originalversion des Interviews finden Sie hier.

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