Lexikon: Völkermord – der quantitative Faktor

Der Völkermord-Vorwurf gegen Israel wird am Internationalen Gerichtshof in Den Haag verhandelt. (© imago images/Anadolu Agency)
Der Völkermord-Vorwurf gegen Israel wird am Internationalen Gerichtshof in Den Haag verhandelt. (© imago images/Anadolu Agency)

Wie viele Opfer machen einen Völkermord aus? Ein Blick auf die internationale Rechtsprechung und ihre Bedeutung für den Gaza-Krieg.

Laut Artikel II der »Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes« umfasst Genozid eine Reihe von Handlungen, »die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören«.

Wie an anderer Stelle ausgeführt, ist die Absicht zur Vernichtung einer Gruppe das entscheidende Kriterium, das Völkermord von anderen Verbrechen unterscheidet. Nur wenn der Nachweis der spezifischen Intention erbracht ist, kann von Völkermord gesprochen werden.

Neben dieser qualitativen beinhaltet die Definition der Völkermordkonvention aber auch eine quantitative Seite: Um Genozid kann es sich nur handeln, wenn eine der vier definierten Gruppen »als solche ganz oder teilweise« vernichtet werden sollte.

Im neuen Lexikon-Beitrag widmen wir uns der Frage, wie groß der zerstörte Teil einer Gesamtgruppe sein muss, um einen Völkermord auszumachen. Dazu blicken wir auf die einschlägigen Urteile des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia/ICTY). In den dort verhandelten Völkermord-Verfahren wurden verschiedene Kriterien festgelegt, um die »teilweise« Vernichtung einer Gruppe als Völkermord zu definieren.

Die Anwendung dieser Kriterien zeigt klar: Die Zahl der Opfer im Gazastreifen war weder relativ zur Gesamtbevölkerung »wesentlich«, noch wurde eine bestimmte, für das Überleben der Gruppe entscheidende Teilgruppe getötet. Unabhängig davon, ob die unbedingt erforderliche Absicht zum Genozid unzweideutig nachgewiesen werden kann, kann laut den in den ICTY-Verfahren herangezogenen Maßstäben bei Weitem nicht von einem Völkermord die Rede sein.

Lesen Sie hier den vollständigen Lexikon-Beitrag: Genozid: der quantitative Faktor.

Bleiben Sie informiert!
Mit unserem wöchentlichen Newsletter erhalten. Sie alle aktuellen Analysen und Kommentare unserer Experten und Autoren.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Zeigen Sie bitte Ihre Wertschätzung.
Spenden Sie jetzt mit Bank oder Kreditkarte
oder direkt über Ihren PayPal Account.