Deutschland: Staatsräson in Wort und Tat

Antisemitische Demonstration in Deutschlands Hauptstadt Berlin

Deutschlands Solidarität mit Israel steht unter Beschuss von links und aus islamistischen Kreisen. Doch die Sicherheit des jüdischen Staates aufzugeben, hieße nicht nur, historische Pflichten zu verraten, sondern die Grundlagen und die Sicherheit der Bundesrepublik zu untergraben.

Als die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel 2008 vor der israelischen Knesset erklärte, die Sicherheit Israels sei Teil der deutschen Staatsräson, zementierte sie einen damals weitgehenden Konsens. Was einst weiten Zuspruch erntete, wird heute von einer toxischen Allianz aus postkolonialem linkem Hochmut und islamistischer Aggression zertrümmert. Das fundamentale Prinzip wird zunehmend als koloniales Relikt, als Willkürakt oder gar als Sprechverbot denunziert. Dabei ist das Bekenntnis weit mehr als eine rhetorische Geste, denn es speist sich direkt aus den historischen Rahmenbedingungen, welche die Gründung der Bundesrepublik überhaupt erst ermöglichten.

Basis der Nachkriegsordnung

Nach dem Zivilisationsbruch der Shoah konstituierte sich die Republik als expliziter Gegenentwurf zum Nationalsozialismus. Das in Artikel 1 des Grundgesetzes verankerte Versprechen der unantastbaren Menschenwürde begründet eine völkerrechtliche und moralische Pflicht gegenüber dem Staat, der nicht zuletzt als Zufluchtsort für die Überlebenden geschaffen wurde. Die Existenz Israels schützt die Menschenwürde derer, die Deutschland vernichten wollte. Die Staatsräson ist somit quasi organisch mit der Identität des Grundgesetzes verwoben.

Diese Verpflichtung wurde Deutschland von den Alliierten als Voraussetzung für die Rückkehr in die internationale Staatengemeinschaft auferlegt. Sie entspringt dem Geist der Entnazifizierung und der alliierten Nachkriegsordnung. Ihren normativen Niederschlag fand sie bereits im Luxemburger Abkommen von 1952, dessen Präambel daran erinnert, dass »während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unsagbare Verbrechen gegen das jüdische Volk verübt worden sind.«

Zudem wurde ebenda festgelegt, »dass der Staat Israel die schwere Last auf sich genommen hat, so viele entwurzelte und mittellose jüdische Flüchtlinge aus Deutschland und den ehemals unter deutscher Herrschaft stehenden Gebieten in Israel anzusiedeln, und deshalb einen Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland auf globale Erstattung der entstandenen Eingliederungskosten geltend gemacht hat.«

Das Luxemburger Abkommen vom 10. September 1952 war die völkerrechtliche und politische Anerkennung, dass die Bundesrepublik eine besondere Verantwortung für die Existenzsicherung des jüdischen Staates trug. Deutschland verpflichtete sich, den Wiederaufbau Israels und die Eingliederung Hunderttausender Holocaustüberlebender materiell zu unterstützen – nicht als Akt der Wohltätigkeit, sondern als Konsequenz der nationalsozialistischen Verbrechen.

Damals in der Bundesrepublik stießen die Wiedergutmachungszahlungen auf erhebliche Ablehnung. Einer Allensbach-Umfrage vom September 1952 zufolge unterstützten gerade einmal knappe elf Prozent der Bevölkerung ein Abkommen mit Israel, während 44 Prozent es ablehnten.

Das Narrativ, Israel habe Deutschland zur Wiedergutmachung gedrängt, zieht sich von der extremen Linken bis an den rechten Rand. Historisch hält es einer Überprüfung jedoch nicht stand. Vielmehr rang Israel erbittert um die Frage, ob Wiedergutmachungszahlungen aus Deutschland überhaupt angenommen werden dürften.

Besonders der spätere Ministerpräsident Menachem Begin und seine Herut-Partei lehnten Verhandlungen kategorisch ab und verurteilten die Zahlungen als »Blutgeld«. Während der Knessetdebatte Anfang Januar 1952 eskalierte der Konflikt auf den Straßen Jerusalems: Demonstranten stürmten das Parlamentsgebäude, Abgeordnete wurden durch Steinwürfe verletzt. Dennoch stimmte die Knesset mit 61 zu 50 Stimmen für Verhandlungen, nachdem Adenauer bereits Kontakte zum Jüdischen Weltkongress aufgenommen hatte.

Geopolitischer Realismus

Die deutsch-israelische Partnerschaft gründet auf der unabdingbaren historischen Verantwortung Deutschlands, beschränkt sich jedoch längst nicht auf diese. Sie ist heute ein zentraler Pfeiler deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Mit dem Raketenabwehrsystem Arrow 3 schützt Israel künftig den mitteleuropäischen Luftraum. Heron-Drohnen erweitern die Fähigkeiten der Bundeswehr. Hinzu kommt ein intensiver Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse zur Abwehr islamistischer Bedrohungen. Israels technologische Innovationskraft und operative Kampferfahrung sind für Deutschland zu einem sicherheitspolitischen Faktor ersten Ranges geworden.

Die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands im 21. Jahrhundert ist ohne diese militärische Partnerschaft mit dem jüdischen Staat kaum mehr vorstellbar. Wer unter diesen Voraussetzungen Waffenembargos fordert oder die Zusammenarbeit aus ideologischen Gründen infrage stellt, schwächt nicht nur Israels Sicherheit, sondern nimmt auch eine Beeinträchtigung deutscher Sicherheitsinteressen in Kauf.

Vor diesem Hintergrund wirkt die moralische Äquivalenz, mit der Israel und seine Gegner häufig beurteilt werden, zunehmend befremdlich. Israel ist die einzige gefestigte Demokratie des Nahen Ostens – ein Staat, der Rechtsstaatlichkeit, individuelle Freiheitsrechte und politischen Pluralismus verteidigt. Seine Gegner sind autoritäre Regime und islamistische Terrororganisationen, deren Herrschaftsmodell auf der Negation eben dieser Prinzipien beruht. Israel ist deshalb nicht nur ein historischer, sondern auch ein natürlicher Verbündeter Deutschlands.

Zwischen Semantik und Schuldbewusstsein

Die Forderungen nach Waffenembargos zeigen, wie tief der moralische Kompass bereits verrückt ist. Auch in der bürgerlichen Mitte tut man sich zunehmend schwer mit dem Absolutheitsanspruch der historischen Verantwortung. Wie rasant dieser Wandel voranschreitet, zeigt der sprachliche Schlingerkurs im Kanzleramt. Im Juni 2025, siebzehn Jahre nach Merkels historischem Bekenntnis, betonte Bundeskanzler Friedrich Merz noch robust: »Unsere Staatsräson ist die Verteidigung des Staates Israel in seiner Existenz.« Doch wenige Monate später distanzierte er sich in der ARD vom Begriff: »Staatsräson hat man in der Regel für das eigene Land und nicht für andere«, behauptete er gegenüber Caren Miosga.

Die Irritationen ließen nicht lange auf sich warten. Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG Volker Beck, kritisierte nachvollziehbar: »Mit dieser Distanzierung gibt [Merz] jenen ohne Not diskursiv recht, die sich grundsätzlich an jeder Bekräftigung von Deutschlands Verantwortung für Israels Sicherheit stören.«

Mittlerweile ist aus dem Kanzleramt stattdessen die Rede von einem »unveränderlichen Wesenskern«, wie sich auch während Merz‘ Antrittsbesuch in Israel zeigte. Im Sinne des realpolitischen Pragmatismus darf man dem deutschen Kanzler diesen semantischen Spielraum gewähren, wenn auch wachsam und konstruktiv kritisch, zumal seine grundsätzliche Solidarität in der Sache nicht in Frage steht. Dies zeigte sich auch daran, dass Merz und die CDU angekündigt haben, die Leugnung des Existenzrechts Israels künftig strafrechtlich zu ahnden. Auf Worte müssen nun Taten folgen.

Deutschland kann sich im Nahostkonflikt keine Haltung der Gleichgültigkeit oder eines falschen Ausgleichs leisten. Festzuhalten bleibt in dem Zusammenhang: Der auf deutschen Palästina-Demonstrationen endemisch gerufene Slogan »From the river to the sea« ist kein emanzipatorischer, sondern ein eliminatorischer Ruf, der auf die Beseitigung Israels zielt. Der Umgang mit einer radikaler werdenden israelfeindlichen Szene und die unbedingte Solidarität mit Israel bleibt ein Prüfstein für die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik.

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