Die Beispiele, mit denen Amnesty International Israels angeblich »völkermörderische Absicht« beweisen wollte, lösen sich sukzessive in Luft auf.
Im Dezember 2024 veröffentlichte Amnesty International einen Bericht, in dem es Israel vorwarf, im Gazastreifen einen Völkermord an den Palästinensern zu begehen. Um zu diesem Schluss zu kommen, musste die einst angesehene Menschenrechtsorganisation den Nachweis erbringen, dass im Gazastreifen nicht etwa in weitgehend urbanem Gebiet ein Krieg gegen eine Terrororganisation stattfand, die sich hinter der Zivilbevölkerung verschanzt hat. Vielmehr musste AI beweisen, dass Israel einen absichtlichen Angriff auf die palästinensische Bevölkerung durchführte, der »in der Absicht begangen [wird], eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören« (Artikel II der Völkermordkonvention).
Die Intention zur Vernichtung einer Gruppe ist das entscheidende Kriterium: Sie macht den Unterschied zwischen Handlungen, die möglicherweise als Kriegsverbrechen zu bewerten sind, und Völkermord aus.
Fünfzehn Angriffe
Um den Nachweis der Intention zum Völkermord zu erbringen, präsentierte Amnesty International u. a. fünfzehn israelische Angriffe auf Häuser im Gazastreifen, bei denen über dreihundert Menschen ums Leben gekommen sein sollen. Laut den von AI durchgeführten, umfangreichen Recherchen habe kein einziger dieser Angriffe einem im Krieg legitimen militärischen Ziel gegolten: »Amnesty International ist der Ansicht, dass alle 15 Angriffe entweder direkte Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte darstellten oder wahllose Angriffe waren, bei denen Zivilisten getötet wurden.«
Aufgrund der Umstände der Angriffe ließ sich für Amnesty International nur »eine plausible Schlussfolgerung ziehen: Diese Todesfälle und Verletzungen unter der Zivilbevölkerung waren beabsichtigt.« Und mehr noch: »Diese Handlungen richteten sich ausdrücklich gegen Palästinenser im Gazastreifen, die einen wesentlichen Teil einer gemäß der Völkermordkonvention geschützten Gruppe bilden.« Damit sah AI den Nachweis völkermörderischer Handlungen Israels erbracht.
Weitgehend irrelevant
Schon damals war klar, woran diese Ausführungen krankten: Die von AI zusammengetragenen Landkarten, Interviews mit Überlebenden und Zeugen, Fotos der Opfer und vieles mehr schilderten zwar menschliches Leid, waren für den Nachweis der Intention zum Völkermord aber weitgehend irrelevant. Denn die Organisation hatte schlicht keine Ahnung, warum Israel bestimmte Häuser angegriffen hatte, und konnte nicht einmal ansatzweise eruieren, ob die Attacken nicht doch gegen legitime militärische Ziele gerichtet waren.
Die ständige Beteuerung, Amnesty habe »keine Hinweise auf ein militärisches Ziel gefunden« und die Angriffe hätten sich somit ausschließlich und absichtlich gegen die Zivilbevölkerung gerichtet, tat nichts zur Sache. Die Organisation setzte statt auf nüchterne Fakten auf die emotionale Kraft von Geschichten, deren erklärender Wert und Beweiskraft gegen Null gingen. AI maßte sich schlicht Urteile in Fällen an, ohne über die dafür nötigen Informationen zu verfügen, und leitete daraus die extremst mögliche Schlussfolgerung ab, dass Israel Völkermord beging,
Keine militärischen Ziele?
Das war nicht bloß damals schon höchst unseriös, sondern hatte, wie viele andere Israel diffamierende Behauptungen auch, ein ernstes Problem: die Hamas. Denn diese veröffentlicht fortlaufend und voller Stolz Lobpreisungen ihrer »Märtyrer«, also ihrer im Krieg getöteten Kämpfer. Anhand dieser Meldungen, die meist mit einschlägigen Bildern und Videos der bejubelten Dschihadisten versehen sind, hat sich mittlerweile herausgestellt, dass ein beträchtlicher Teil der angeblich von Israel absichtlich ins Visier genommenen »Journalisten« in Wahrheit Kämpfer von Hamas, Islamischem Dschihad und anderer palästinensischer Terrororganisationen waren.
Und angesichts der »Märtyrer«-Meldungen der Hamas ist mittlerweile auch klar: Zumindest einige der von Amnesty International als Beweise für absichtliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung präsentierten israelischen Luftschläge haben sich in Wahrheit sehr wohl gegen Hamas-Kader gerichtet und haben damit legitimen militärischen Zielen gegolten. Salo Aizenberg von der NGO Honest Reporting hat die fünfzehn AI-Fälle mit den bisher von der Hamas veröffentlichten Todesmeldungen abgeglichen und einige interessante Überschneidungen gefunden.
Ein von AI präsentierter Fall ist ein Angriff vom 9. Oktober 2023 in einem Flüchtlingscamp in Dschabalija. »Amnesty International«, so ist in dem Bericht zu lesen, »konnte keine Hinweise auf ein militärisches Ziel finden«. Die Hamas schon: Mindestens fünf der Getöteten waren Hamas-Kämpfer, darunter ein von der Terrororganisation rekrutierter »Kindersoldat«.
Ein weiterer Fall, der Angriff auf das Haus der al-Dous-Familie, ereignete sich am 7. Oktober 2023 in Gaza-Stadt. »Amnesty International fand keine Hinweise auf ein militärisches Ziel«. Der Palästinensische Islamische Dschihad (PIJ) erklärte dagegen, einer der Getöteten war Osama al-Dous, der Kommandant einer Raketeneinheit.
Auch beim Angriff auf das Haus der al-Najjar-Familie am 10. Oktober 2023 konnte Amnesty »keine Hinweise auf ein militärisches Ziel« finden. In Wahrheit waren mindestens zwei der Getöteten militärische Kader des Islamischen Dschihad. (In einem eigenen Bericht über diesen Fall präsentierte Amnesty International sogar ein Foto eines der getöteten »Zivilisten«. Jetzt wissen wir: Mohammed Shaldan Al-Najjar war Mitglied einer Scharfschützen-Einheit des PIJ.)
Behauptungen brechen zusammen
Aufgrund von Aizenbergs Recherchen wissen wir, dass mindestens fünf der fünfzehn von Amnesty International präsentierten, angeblich gezielten Angriffe auf Zivilisten in Wahrheit Mitgliedern der militärischen Flügel von Hamas und Islamischem Dschihad gegolten haben. Ein Drittel der AI-Fälle hat sich mittlerweile als Falschbehauptungen herausgestellt – und man kann davon ausgehen, dass es nicht bei dieser Zahl bleiben wird, sondern weitere Beispiele hinzukommen werden.
Wie der Blog Elder of Ziyon betont, handelte es sich bei fünfzehn Fällen des AI-Genozid-Berichts nicht um willkürlich ausgewählte Beispiele, sondern ganz im Gegenteil um Fälle, die von der Organisation speziell ausgewählt wurden, um die gegen Israel erhobenen Vorwürfe so klar und eindeutig wie möglich zu belegen:
»Amnesty hat wochenlang Ermittlungen dazu durchgeführt. Die Organisation befragte Zeugen, sammelte Fotos, analysierte Trümmerteile und untersuchte Satellitenbilder. Dabei suchte sie gezielt nach Angriffen, die belegen könnten, dass Israel Zivilisten ohne militärisches Ziel bombardiert hat.
Mit anderen Worten: Amnesty hatte allen Grund, die eindeutigsten Beispiele auszuwählen, die es finden konnte. Wir wissen nicht, wie viele Luftangriffe Amnesty außer Acht gelassen hat, weil sie nicht in die vorgefasste ›Völkermord‹-Erzählung passten. Die Organisation würde keine Fälle veröffentlichen, die mehrdeutig sind oder offensichtlich gegen die Hamas gerichtet waren. Und trotzdem hat sie sich geirrt.«
Anstatt zu beweisen, dass Israel absichtlich so viele Zivilisten wie möglich getötet und daher in »völkermörderischer Absicht« gehandelt hat, bestätigen die angeführten Amnesty-Beispiele etwas anderes: Sie verdeutlichen, wie unseriös die extremen Anschuldigungen gegen Israel sind, die von der Organisation unvermindert erhoben werden.
Worauf man nicht zu warten braucht
Der zitierte Blog Elder of Ziyon macht noch einen weiteren wichtigen Punkt: Jede seriöse Organisation wäre höchst alarmiert, wenn sich herausstellt, dass die Basis ihrer weitreichenden Schlussfolgerungen sich in Luft auflöst. Sie würde
»diese Fälle unverzüglich erneut aufrollen. Sie wäre entsetzt darüber, dass sie falsch über diese Fälle berichtet hat. Sie würde die Quellen kontaktieren. Sie würde die Identitäten der Militanten überprüfen. Sie würde gegebenenfalls Korrekturen veröffentlichen. Sie würde jede daraus abgeleitete Schlussfolgerung, die auf diesen Fällen beruhte, neu überdenken.
Wenn eine Organisation eine so schwerwiegende Anschuldigung wie Völkermord veröffentlicht, sollte die Mindestanforderung darin bestehen, dass sie bereit ist, die Beweise, auf denen die Anschuldigung beruht, zu korrigieren, sobald diese in die entgegengesetzte Richtung weisen. Amnesty wird nichts davon tun.«
Denn Amnesty International hat sich schon lange davon verabschiedet, unparteiisch und auf der Basis seriöser Recherchen belastbare Vorwürfe zu erheben, wie unabhängige Menschenrechtsorganisationen es tun. AI ist längst zu einer weiteren israelfeindlichen Organisation geworden, die nur noch deshalb Gehör findet, weil sie von ihrem guten Ruf aus der Vergangenheit profitiert.
