Notwehr oder „Hinrichtung“: Wann ist ein Selbstmordterrorist neutralisiert?

Aus aktuellem Anlass eine zeitlose Überlegung darüber, vor welches Dilemma der Terror einen Rechtsstaat stellt – speziell der Selbstmordterror. Und der Begriff „Rechtsstaat“ ist in dem Zusammenhang sogar zu pompös. Eigentlich geht es um ein Dilemma, vor dem jeder moralische, anständige, vernünftige Mensch steht.

Die Befehle sind klar. Die Polizei soll einen Angreifer ausschalten, indem sie auf seine Beine schießt. Nur bei unmittelbarer Gefahr für andere Menschen oder für sich selbst dürfen Polizisten tödliche Schüsse abgeben. Auf den Punkt gebracht lautet die Frage also: Wann stellt ein Selbstmordterrorist keine Gefahr mehr dar?

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