Bei der Präsentation seines neuen Buches »Der andere Krieg – Wie das Völkerrecht gegen Israel missbraucht wird« stellte der wissenschaftliche Leiter von Mena-Watch, Florian Markl, seine zentrale These vor.
Markl argumentierte, dass das Völkerrecht im internationalen Diskurs zunehmend selektiv angewandt werde. Im Fall Israels diene es häufig als politisches Kampfmittel.
Im Rahmen seiner Ausführungen verwies er zunächst auf die strukturellen Grenzen des Völkerrechts. Anders als im innerstaatlichen Recht gebe es keine übergeordnete Instanz mit effektiver Durchsetzungsmacht. Staaten hielten sich an völkerrechtliche Normen meist nur dann, wenn diese mit den eigenen Interessen vereinbar seien – eine Realität, die sich historisch bei zahlreichen Konflikten zeige.
Am Beispiel Israels argumentierte Markl, dass völkerrechtliche Begriffe neu interpretiert oder umdefiniert würden, um politische Vorwürfe gegen Israel zu untermauern, oder sogar zu konstruieren. So werde etwa der Gazastreifen trotz des israelischen Rückzugs 2005 weiterhin als »besetztes Gebiet« bezeichnet.
Kritisch setzte sich Markl auch mit dem Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit auseinander. Dieser werde im öffentlichen Diskurs häufig auf Opferzahlen reduziert, habe völkerrechtlich jedoch eine präzise Bedeutung: Entscheidend sei stets das Verhältnis zwischen militärischem Ziel und erwarteten zivilen Schäden bei einzelnen Operationen, nicht der Vergleich aggregierter Zahlen, so Markl.
Auch die Genozidvorwürfe gegen Israel wies Markl zurück. Weder Entscheidungen internationaler Gerichte noch die bekannten Fakten belegten den für einen Völkermord erforderlichen Vorsatz zur gezielten Vernichtung einer geschützten Gruppe. Entsprechende gerichtliche Schritte würden in der medialen Darstellung oft verkürzt oder falsch interpretiert.
Abschließend thematisierte Markl doppelte Standards internationaler Organisationen, wie etwa den Vereinten Nationen aber auch NGOs wie Amnesty International. Die auffällige Konzentration von Resolutionen und Berichten auf Israel stehe dabei in keinem Verhältnis zur Behandlung anderer Konflikte weltweit, so Markl. Ein Recht, so Markls Fazit, verliere seine Glaubwürdigkeit, wenn es nicht allgemein und konsistent angewandt werde.
