Vertuschungsversuch: Der kurdische Ölskandal in der Türkei

Laut einem Pariser Schiedsspruch hat die Türkei unberechtigterweise Erdöl aus dem Irak ausgeführt

Wie die Türkei mit einem Schiedsspruch umgeht, der die Zahlung von 1,3 Milliarden Euro an den Irak verfügt, weil Ankara gegen ein bilaterales Abkommen über Öllieferungen verstoßen hat.

Türkü Avci

Das Pariser Berufungsgericht hat das Urteil bestätigt, wonach die Türkei dem Irak eine Entschädigung in der Höhe von 1,3 Milliarden Euro zahlen muss. Der Versuch der Türkei, den Schiedsspruch aufheben zu lassen, nach dem sie Bagdad wegen unerlaubter Ölexporte aus der Region Irakisch-Kurdistan Geld schuldet, wurde letzte Woche zurückgewiesen. Der Fall, der sich über mehr als ein Jahrzehnt hingezogen hat und als einer der bedeutendsten Energiestreitfälle der jüngeren Vergangenheit gilt, wurde damit endgültig zu Ungunsten der Türkei entschieden.

Der Streit reicht bis ins Jahr 1973 zurück, als Ankara und Bagdad den Vertrag über die Rohölpipeline zwischen der Türkei und dem Irak unterzeichneten. Das Abkommen regelte den Transport von Rohöl aus dem Nordirak – zunächst aus den Kirkuk-Feldern, später aus Mosul – über eine Pipeline zum türkischen Terminal Ceyhan/Yumurtalık an der Mittelmeerküste. Es sah die Inbetriebnahme der beiden parallel laufenden Pipelines in den Jahren 1977 und 1987 vor. Damit schuf es einen der wichtigsten Korridore, die das irakische Öl mit den Weltmärkten verbanden, verschaffte der Türkei eine strategische Transitrolle und war eine zentrale Deviseneinnahmenquelle für Bagdad.

Das Abkommen, das im Laufe der Jahrzehnte mehrfach mit technischen und rechtlichen Anpassungen erneuert wurde, wurde zuletzt 2010 um fünfzehn Jahre verlängert. Ein von Präsident Erdoğan am 20. Juli 2025 unterzeichneter Beschluss kündigte dann an, dass das Abkommen mit Wirkung zum 27. Juli 2026 effektiv gekündigt werde.

Türkische Niederlage

Die Wurzeln des aktuellen Konflikts liegen im Jahr 2014. Damals schloss Ankara schloss ein separates Abkommen mit der Regionalregierung Kurdistans (KRG) ab und begann, Öl der KRG im Hafen von Ceyhan auf Tanker zu verladen. Das irakische Bundesölministerium erhob Einspruch und argumentierte, dies verstoße gegen das Abkommen von 1973, wonach die Türkei ohne die Genehmigung Bagdads kein Öl aus dem Irak ausführen dürfe. Türkische Oppositionsabgeordnete erhoben denselben Einwand und warnten, dass dieser Schritt die Türkei einem rechtlichen Risiko aussetzen würde – eine Warnung, die das sich nun abzeichnende Ergebnis vorwegnahm. Trotz dieser Einwände setzte Ankara die Lieferungen fort.

Die Öltransporte wurden über Powertrans abgewickelt, ein Unternehmen, dem diese Befugnis bereits 2011 ohne Ausschreibung erteilt worden war – eine Regelung, deren Untersuchung die Opposition nun fordert. Der Irak leitete bereits 2014 ein Schiedsverfahren ein.

Neun Jahre später stellte das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) in seinem endgültigen Urteil vom 13. Februar 2023 fest, dass die Türkei gegen die Pipeline-Vereinbarungen verstoßen habe. Dies geschah, indem sie ab dem 21. Mai 2014 unter Missachtung der Anweisungen aus Bagdad Öl verladen hat. Das Schiedsgericht erklärte außerdem, dass Ankara irakischem Personal zwischen Januar und März 2014 den Zugang zu einem irakischen Büro in den Anlagen im türkischen Ceyhan verweigert habe.

Das Urteil des Pariser Berufungsgerichts vom 10. März 2026 wies nun den Versuch der Türkei zurück, diesen Schiedsspruch teilweise aufheben zu lassen. Es bestätigte auch den 2023 festgesetzten Betrag von 1,3 Milliarden Euro. Dieses Ergebnis wird weithin als bedeutender juristischer Sieg für Bagdad angesehen.

Obwohl das Urteil bereits im März ergangen war, wurde es in der Türkei erst Mitte Juli veröffentlicht, was Vorwürfe auslöste, die Regierung habe die Entscheidung vor der Öffentlichkeit verheimlicht. Oppositionsparteien reichten einen parlamentarischen Antrag auf Einleitung einer Untersuchung ein, der jedoch durch die Stimmen der regierenden AKP und ihres Verbündeten, der ultranationalistischen MHP, abgelehnt wurde.

Im Mittelpunkt der Untersuchungen der Opposition stand Powertrans, das Unternehmen, das die Öllieferungen ohne eine offene und wettbewerbsorientierte Ausschreibung abgewickelt hatte. Laut einem Bericht der Zeitung Cumhuriyet erklärte der Abgeordnete der İYİ-Partei, Hakan Şeref Olgun, es gebe Hinweise, dass der Unternehmensleitung Personen angehörten, die zuvor Positionen bei regierungsnahen Holdinggesellschaften innegehabt hatten oder mit ehemaligen hochrangigen Beamten in Verbindung standen. Olgun forderte, die Vorwürfe anhand offizieller Unterlagen zu überprüfen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, falls sie sich als begründet erweisen sollten.

Unabhängig davon haben Kommentatoren Powertrans mit Berat Albayrak, dem Schwiegersohn von Präsident Erdoğan und ehemaligen Minister für Finanzen und Staatshaushalt, in Verbindung gebracht. Diese Behauptungen stützen sich zwar bislang auf keine offiziell bestätigte Quelle, doch genau diese Unklarheit hat die Oppositionsforderung nach einer transparenten Untersuchung der tatsächlichen Eigentümerstruktur des Unternehmens angeheizt.

Die Opposition fordert zudem, dass etwaige Entschädigungszahlungen aus dem persönlichen Vermögen von Erdoğan und den beteiligten AKP-Funktionären bestritten werden sollten und nicht zulasten der türkischen Steuerzahler gehen dürften. Allerdings erscheint ein solches Ergebnis unter den derzeitigen politischen Rahmenbedingungen als höchst unwahrscheinlich.

Verschleierung statt Transparenz

Die Regierung Erdoğan wiederum weist die Einstufung des Urteils als Niederlage zurück und pocht darauf, dass das Schiedsverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen sei. Zudem habe das Schiedsgericht den Irak dazu verurteilt, der Türkei Entschädigungen für bestimmte Ansprüche zu zahlen, bei deren Geltendmachung Bagdad unterlegen war. Die Regionalregierung Kurdistans ihrerseits konzentriert sich weniger auf die Frage der Entschädigung als vielmehr darauf, was das Urteil für ihre Fähigkeit bedeutet, künftig unabhängig Öl zu exportieren.

Wie der Fall letztendlich ausgeht, bleibt abzuwarten. Doch das Muster ist klar: Jedes Mal, wenn Ankara Zahlungen verzögert oder Forderungen nach Rechenschaftslegung abwehrt, verstärkt dies den allgemeinen Eindruck, dass es sich um eine Regierung handelt, die Kontroversen durch Verschleierung statt durch Transparenz bewältigt – wobei die finanziellen und politischen Kosten letztendlich auf die türkische Öffentlichkeit zurückfallen.

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