Siedlungen sind kein Alleinstellungsmerkmal des israelisch-palästinensischen Konflikts: Wie die anderen Fälle von der internationalen Gemeinschaft behandelt werden.
So oft von „besetzten palästinensischen Gebieten“ gesprochen wird, ist auch von „illegalen israelischen Siedlungen“ die Rede. Doch ist das so überhaupt korrekt?
Jordanien hat keinen legitimen Anspruch auf die heute als Westbank bekannten Gebiete. Woraus aber ergibt sich völkerrechtlich gesehen solch ein Anspruch?
Wer die in Teil 1 und 2 geschilderten Sicherheitsbedingungen nicht akzeptiert, der kann es mit der Befürwortung des Friedensprozesses nicht ernst meinen,
Gestern hat der außenpolitische Sprecher der NEOS hier auf einen Kommentar von Christian Ortner geantwortet. Heute nun die Antwort auf Brandstätters Gastkommentar.
So sieht er also aus, der heldenhafte Einsatz der deutschen Linkspartei gegen antiisraelische Vernichtungsdrohungen und überhaupt gegen Antisemitismus.