Ein Abkommen zwischen EU und Palästinensischer Autonomiebehörde sieht Infrastrukturprojekte in den unter israelischer Verwaltung stehenden Teilen der Westbank vor.
Siedlungen sind kein Alleinstellungsmerkmal des israelisch-palästinensischen Konflikts: Wie die anderen Fälle von der internationalen Gemeinschaft behandelt werden.
Israel hat es derzeit nicht leicht. Corona wütet, die Wirtschaft wackelt, die Einheitsregierung schwankt, und in der Bevölkerung wachsen Wut und Widerstandslust.
Dass der Iran und China an einem 25-jährigen Wirtschafts- und Sicherheitsabkommen über mehrere Milliarden Dollar arbeiten, führt in Israel zu Besorgnis.
Der israelische Gesundheitsminister erklärte, sollten sich die Corona-Zahlen nicht innerhalb von drei Tagen ändern, sei ein vollständiger Lockdown unumgänglich.
So oft von „besetzten palästinensischen Gebieten“ gesprochen wird, ist auch von „illegalen israelischen Siedlungen“ die Rede. Doch ist das so überhaupt korrekt?
Von Leo Sucharewicz. Aleida Assmann, linksintellektuelle Kulturwissenschaftlerin, verkündet in der FAZ eine „Hiobsbotschaft“. Nicht weil sie will, sondern weil sie „muss.“
Jordanien hat keinen legitimen Anspruch auf die heute als Westbank bekannten Gebiete. Woraus aber ergibt sich völkerrechtlich gesehen solch ein Anspruch?
Trotz gegenteiliger Anweisungen der Autonomiebehörde weigern sich palästinensische Banken aus Angst vor israelischen Sanktionen, Terrorrenten auszuzahlen.
Mit einer öffentlichen Spende an eine LGBT-Wohltätigkeitsorganisation entfachte ein Tahin-Produzent eine Debatte über LGBT-Rechte unter arabischen Israelis.