Deutschland und die Taliban – das nächste Kapitel

Von Deutschland de facto anerkannt: Taliban feiern fünften Jahrestag ihrer (neuerlichen) Machtergreifung
Von Deutschland de facto anerkannt: Taliban feiern fünften Jahrestag ihrer (neuerlichen) Machtergreifung (© Imago Images / Middle East Images)

Hilft die deutsche Regierung den afghanischen Radikalislamisten, die gegen sie verhängten Finanzsanktionen zu umgehen?

Arvid Vormann

Das Verhältnis der deutschen Bundesregierung zu den afghanischen Taliban ist leider alles andere als klar. Man könnte auch sagen, es ist von erheblichen Widersprüchen und Ungereimtheiten geprägt. Das verwundert, sind doch vor noch nicht allzu langer Zeit Dutzende Bundeswehrsoldaten im Kampf gegen diese Terrorgruppe gefallen.

Zwar erkennt man die Herrschaft der Taliban über Afghanistan nicht als legitime Regierung an – die deutsche Botschaft in Kabul ist seit August 2021 geschlossen. Andererseits bezeichnet Deutschland aber die Taliban trotz all ihrer Verbrechen nicht etwa als »Terrororganisation«, sondern nennt sie »De-facto-Machthaber«, mit denen man, so der Tenor, einen pragmatischen Umgang finden müsse. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes präzisiert:

»Es gibt diplomatische Beziehungen zum Staat Afghanistan. Die sind niemals beendet worden. Die haben nichts mit der Regierung zu tun, sondern haben etwas damit zu tun, dass wir diesen Staat anerkennen. Gleichzeitig sehen wir nicht, dass das die legitime Regierung von Afghanistan ist. Wir müssen allerdings diese De-facto-Situation zur Kenntnis nehmen. Deswegen gibt es auch Gespräche auf technischer Ebene mit den De-facto-Machthabern, und diese technischen Gespräche reichen aus, um zum jetzigen Zeitpunkt das zu erfüllen, was wir in Bezug auf Afghanistan erfüllt haben wollen, nämlich insbesondere, dass dahin Abschiebungen möglich sind.«

Inzwischen bestehen tatsächlich intensive Kontakte der Bundesbehörden zu den Taliban, die allesamt stets als »technisch« bezeichnet werden, allerdings über den Umweg diplomatischer »De-facto«-Anerkennung überhaupt erst zustande gekommen sind.

2024 erzwang die Bundesregierung den Rücktritt des amtierenden Botschafters in Berlin und des Generalkonsuls in Bonn, damit Taliban-Gesandte diese Vertretungen übernehmen konnten. Dabei fielen diesen nicht nur erhebliche Geldsummen aus dem täglichen konsularischen Betrieb, sondern auch umfangreiche sensible Datenbestände über afghanische Bürger in Europa in die Hände. Die Gefahr, die sich daraus etwa für geflohene Regimegegner ergibt, ist offensichtlich: Sollten personenbezogene Informationen über Aufenthaltsorte, Kontaktdaten oder familiäre Verbindungen in die falschen Hände geraten, könnten Betroffene und ihre Angehörigen unter Druck gesetzt oder gezielt verfolgt werden.

De-facto-Anerkennung und Sanktionsumgehung

Das Argument der Bundesregierung, man erkenne die Taliban nicht als legitime Regierung Afghanistans an, erweist sich auch mit Blick auf die gelebte Praxis als wenig stichhaltig. Doch das ficht die Bundesregierung offenbar genauso wenig an wie die Tatsache, dass Beihilfe zur Terrorfinanzierung keine Kleinigkeit ist. Eben dieser Aspekt tritt auch bei den neuesten Meldungen über die Einreise eines »technischen Unterstützerteams« der Taliban wieder zutage. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) berichtet, das »Unterstützerteam« solle auch »sicherstellen, dass die hohen Einnahmen der afghanischen Vertretungen, die diese durch die Ausstellung von Pässen und Urkunden erzielen sollen, unter Umgehung von Finanzsanktionen nach Afghanistan überführt werden«.

Kurzum: Die deutsche Bundesregierung ist offenbar bereit und willens, gegen geltende UN- und EU-Sanktionsregime zu verstoßen, um den Taliban finanzielle Vorteile zu verschaffen – damit die guten »technischen Kontakte« auch weiterhin bestehen bleiben. Dabei gilt gerade das Austrocknen von Finanzströmen als eine der wirksamsten Säulen im globalen Kampf gegen den Terrorismus. Im Kampf gegen den IS-Terror etwa hat sich dieses Instrument besonders bewährt. Für die Bekämpfung der Hisbollah oder al-Qaida galt und gilt Ähnliches. Israel musste am 7. Oktober 2023 einen furchtbaren Preis dafür zahlen, die Finanzierung der Hamas aus Katar über Jahre hinweg nicht unterbunden zu haben.

Das Argument der Bundesregierung, man erkenne die Taliban nicht als legitime Regierung Afghanistans an, erweist sich auch mit Blick auf die gelebte Praxis als wenig stichhaltig. Denn auch nach der Übernahme der afghanischen diplomatischen Vertretungen durch die Taliban werden afghanische Staatsbürger, die sich als Asylbewerber oder mit Aufenthaltstitel legal in Deutschland aufhalten, von deutschen Behörden mit Verweis auf ihre »Mitwirkungspflichten« regelmäßig aufgefordert, sich an die Konsulate ihres Landes zu wenden.

Betroffene fürchten sich vor solchen Konsulatsbesuchen, in denen sie Dienstleistungen von eben jenen erbitten müssen, vor denen sie einst geflohen sind. Zudem befürchten sie, dass sensible private Informationen über sie und ihre Familien weitergegeben und gegen sie verwendet werden könnten. Doch deutsche Behörden fordern ungerührt weiterhin afghanische Dokumente mit dem Stempel der Talibanregierung – die international nicht anerkannt ist und deren Anführer vom internationalen Strafgerichtshof mit Haftbefehl gesucht werden. Ein solches Vorgehen widerspricht ganz offenkundig der vorgeblichen Nichtanerkennung und ist auch den Betroffenen nicht zuzumuten.

Der Artikel erschein zuerst bei Jungleblog.

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