»Bei Hilfsgeldern für Gaza muss die EU-Kommission Transparenz schaffen«

Moritz Körner fordert im Mena-Watch-Interview Transparenz bei den EU-Hilfsgeldern für Gaza

Im Gespräch mit Elisa Mercier spricht Moritz Körner über den Stand seiner Anfrage zum möglichen Fluß von EU-Gelder für den Gazastreifen an die Hamas.

Seit Langem steht die Frage im Raum, ob Gelder der Europäischen Union für den Gazastreifen an die Hamas gelangt sein und den Terror gegen Israel mitfinanziert haben könnten. Um dieser Frage nachzugehen, fordert Moritz Körner, Mitglied des Europäischen Parlaments und des Haushaltsausschusses, von der Europäischen Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen die Herausgabe entsprechender Akten und Bankunterlagen. Die dafür gesetzte Frist ist inzwischen verstrichen. Im Gespräch mit Elisa Mercier spricht Körner über den Stand seiner Anfrage, die Hintergründe und die nächsten Schritte. Körner ist Mitglied der Freien Demokratischen Partei.

Elisa Mercier (EM): Sie fordern die Offenlegung von Unterlagen der EU-Kommission zu den in der Vergangenheit gezahlten Hilfsgeldern für den Gazastreifen. Was ist der Anlass für diese Forderung?

Moritz Körner (MK): Der Anlass ist ein grundlegender Widerspruch in der Argumentation der Europäischen Kommission. Einerseits erklärt die Kommission kategorisch, dass europäische Gelder niemals direkt oder indirekt der Hamas zugutegekommen seien. Andererseits kann sie bis heute nicht genau beziffern, wie viel EU-Geld seit der Machtübernahme der Hamas im Jahr 2006 konkret in den Gazastreifen geflossen ist. Gleichzeitig wurde die humanitäre Hilfe, also ausgerechnet der besonders sensible Bereich, aus der internen Überprüfung nach dem 7. Oktober 2023 ausgeklammert.

Wer mit solcher Sicherheit ausschließt, dass die Hamas von europäischen Geldern profitiert hat, muss dem Haushaltsgesetzgeber zeigen können, auf welchen Kontrollen diese Aussage beruht. Um zu verhindern, dass Terrortunnel und Raketen finanziert werden, ist maximale Transparenz notwendig. Dazu gehört auch die rückwirkende Offenlegung der Geldflüsse. Es geht dabei nicht darum, humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung infrage zu stellen. Im Gegenteil: Je besser die Verwendung kontrolliert wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Hilfe tatsächlich die Menschen erreicht, für die sie bestimmt ist.

EM: Die von Ihnen gesetzte Frist an die EU-Kommission zur Herausgabe der Unterlagen ist am 10. Juli 2026 abgelaufen. Welche Schritte planen Sie nun, um den Aktenzugang zu erreichen?

MK: Das Europäische Parlament hat in seiner Resolution unmissverständlich klargestellt, dass es vollständigen, zeitnahen und uneingeschränkten Zugang zu allen Haushaltsinformationen und den zugrunde liegenden Dokumenten verlangt. Das ist keine unverbindliche Bitte. Das Parlament benötigt diese Unterlagen, um seine in den europäischen Verträgen vorgesehenen Haushalts- und Kontrollrechte ausüben zu können.

Die Kommission muss deshalb sämtliche relevanten Daten und Akten vorlegen. Sollte sie die vollständige Transparenz weiterhin verweigern, hat das Parlament angekündigt, alle ihm zur Verfügung stehenden haushaltspolitischen und rechtlichen Mittel zu nutzen. Dazu kann gehören, bestimmte Mittel der Kommission oder einzelne Haushaltslinien einzufrieren beziehungsweise in eine Reserve einzustellen, bis die angeforderten Dokumente vollständig vorliegen. Auch über das Entlastungsverfahren kann das Parlament politischen und haushaltspolitischen Druck ausüben.

Darüber hinaus kommen rechtliche Schritte in Betracht. Das Parlament kann prüfen lassen, ob die Kommission durch die Verweigerung der Akteneinsicht die Kontroll- und Informationsrechte des Parlaments verletzt, und gegebenenfalls vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Für mich ist entscheidend: Das Europäische Parlament ist kein Bittsteller der Kommission. Wenn die Kommission Milliarden Euro an europäischem Steuergeld verwaltet, muss sie dem demokratisch gewählten Haushaltsgesetzgeber vollständig Rechenschaft ablegen.

Widersprüchliche Aussagen

EM: Wie begründet die Kommission ihre Haltung?

MK: Die Kommission sagt, die Übermittlung aller Dokumente wäre ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand und würde Datenschutzbedenken entgegenstehen. Dieselbe Kommission hat nach dem 7. Oktober 2023 innerhalb weniger Wochen ihre Review abgeschlossen und verkündet, dass sie ausschließen kann, dass EU-Geld je falsch verwendet wurde. Beide Aussagen passen nicht zusammen.

EM: Unterstützen auch andere Abgeordnete Ihre Forderung nach einer Offenlegung der Akten?

MK: Ich habe die Angelegenheit gestartet und politisch vorangetrieben, aber die Forderung nach vollständigem Aktenzugang ist keine Einzelinitiative. Die Frist an die Kommission wurde gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses gesetzt, nachdem sich das Europäische Parlament im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt 2027 vor wenigen Wochen für einen vollständigen und zeitnahen Zugang zu den zugrunde liegenden Haushaltsinformationen ausgesprochen und ausdrücklich auf seine haushaltspolitischen Instrumente verwiesen hat. Die Transparenzfrage sollte nicht entlang politischer Lager behandelt werden. Unabhängig davon, wie man den Nahostkonflikt politisch bewertet, muss nachvollziehbar sein, wohin europäisches Steuergeld fließt.

Es handelt sich um viel Geld: Seit 1994 hat die EU fast dreißig Milliarden Euro an Unterstützung für die palästinensischen Gebiete bereitgestellt. Im April 2025 verabschiedete die EU ein mehrjähriges, umfassendes Programm in Höhe von 1,6 Milliarden Euro, das den Wiederaufbau und die Widerstandsfähigkeit der palästinensischen Gebiete in den kommenden drei Jahren fördern soll.

EM: Wie sehen die Kontrollmechanismen bei der Verwendung von EU-Hilfsgeldern für Gaza aus?

MK: Bei der direkten Unterstützung über das PEGASE-System erklärt die Kommission, einzelne Zahlungsempfänger und medizinische Rechnungen zu überprüfen. Dabei werden unter anderem Listen von Gefangenen, Angehörigen von Attentätern und Angehörigen der Sicherheitskräfte berücksichtigt. Bestimmte Empfängergruppen sollen von EU-finanzierten Leistungen ausgeschlossen sein. Nach dem 7. Oktober 2023 wurde die Überprüfung nach Angaben der Kommission teilweise auf volljährige Verwandte ersten Grades ausgeweitet.

Humanitäre Mittel werden grundsätzlich über zugelassene Partnerorganisationen wie UN-Organisationen, internationale Organisationen, das Rote Kreuz und geprüfte Nichtregierungsorganisationen vergeben. Die Generaldirektion ECHO unterhält ein internationales Netz von Außenstellen, das Projekte und den humanitären Bedarf vor Ort überwachen soll. Diese Verfahren sind jedoch nur so gut wie ihre praktische Umsetzung. Schon der Europäische Rechnungshof stellte bei früheren Palästinenserhilfen fest, dass die Überprüfungsverfahren zwar grundsätzlich geeignet waren, aber besondere Risiken in Gaza, etwa Korruption, fehlende Arbeitsleistung oder die Zerstörung EU-finanzierter Infrastruktur, nicht ausreichend systematisch bewertet wurden.

Aus meiner Sicht brauchen wir deshalb eine unabhängige externe Sonderprüfung, die ausdrücklich auch die humanitäre Hilfe umfasst. Zudem braucht es eine getrennte und nachvollziehbare Gaza-Buchführung, in der Projekte, Empfänger, Partnerorganisationen, Unterauftragnehmer, Auszahlungstage und Kontrollnachweise erfasst werden. Notwendig sind außerdem unabhängige Kontrollen der Empfängerlisten, statt sich allein auf Angaben lokaler Behörden zu verlassen, sowie eine Nachverfolgung von Bargeld- und digitalen Zahlungsketten einschließlich der Gebühren bei der Umwandlung in Bargeld. Schließlich muss das Europäische Parlament vollständigen Zugang zu den Prüfberichten und den zugrunde liegenden Finanzdaten erhalten.

Enddatum für UNRWA

EM: Mitarbeiter des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) haben die Hamas und ihren Terror gegen Israel unterstützt, wie nach dem 7. Oktober 2023 bekannt wurde. Die EU setzte ihre Zahlungen an UNRWA zunächst aus. Wie ist es aktuell?

MK: Die EU unterstützt die Organisation weiterhin. Nach dem 7. Oktober hat die EU-Kommission zusätzliche Kontrollen und Überprüfungen von der UNRWA verlangt. Anschließend wurden die Zahlungen jedoch wieder aufgenommen. Für mich reicht es nicht, nur einzelne Kontrollmechanismen nachzubessern. Wir müssen grundsätzlich darüber sprechen, wie die Aufgaben der UNRWA künftig organisiert werden. Jede Sonderorganisation, die für eine konkrete Krise geschaffen wurde, braucht klare Ziele, einen Übergangsplan und ein Enddatum.

Die humanitären und sozialen Aufgaben der UNRWA sollten deshalb schrittweise auf bereits bestehende und spezialisierte Organisationen der Vereinten Nationen verteilt werden. Nur zwei Beispiele: Das Welternährungsprogramm (WFP) könnte für die Lebensmittelversorgung sowie für kontrollierte Gutschein- und Bargeldhilfen zuständig sein. Aufgaben in den Bereichen Bildung, Kinderschutz sowie bei der Versorgung von Kindern und Familien sollte UNICEF übernehmen. Voraussetzung neuer Strukturen wäre eine entsprechende Neuordnung durch die Vereinten Nationen.

Langfristig müssen Schulen, Krankenhäuser und soziale Dienste von reformierten und zuverlässig kontrollierten palästinensischen Institutionen getragen werden. Internationale Organisationen können den Übergang unterstützen, dürfen aber keine dauerhaften staatlichen Ersatzstrukturen schaffen. Es geht nicht darum, Lebensmittel, Bildung oder medizinische Versorgung einzustellen. Es geht darum, die Aufgaben auf spezialisierte Organisationen zu verteilen, effizientere Kontrollen zu ermöglichen und die dauerhafte Abhängigkeit von einer einzigen Sonderorganisation zu beenden. 

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