Deutsches Gericht: Diskriminierung von israelis geht in Ordnung
„Man stelle sich vor, eine in Deutschland tätige Firma in ausländischem Besitz würde sich weigern, Schwule, Schwarze oder Muslime als Kunden zu bedienen. Man würde selbstverständlich rechtlich und behördlich gegen diese Firma vorgehen. Auch dann, wenn im Herkunftsland der Besitzer die Diskriminierung von Schwulen, Schwarzen oder Muslimen vorgeschrieben wäre. In…