Eine vielsagende Auslassung
Anschläge auf Juden gelten offensichtlich nicht als Terror, da sie, wie es schon nach den Anschlägen aufs Bataclan im November 2015 hieß, nicht „unbescholtene“ beziehungsweise „beliebige Normalbürger“ träfen, sondern eine „spezielle Bevölkerungskategorie“. Ganz ähnlich dürften es auch die Initiatoren und Unterzeichner jener Petition gesehen haben, die unter dem Titel „Wir,…